Wenn man sich erinnert, wie sehr die Auseinandersetzung um die Zivilklausel die politische Diskussion an der Uni Tübingen in letzter Zeit beherrscht hat, musste das offensichtliche studentische Desinteresse an einem Podium schon erstaunen, auf dem es nun um die Praxis dieser Selbstverpflichtung gehen sollte. Unter den vielleicht 50 Zuhörern am Beginn der Veranstaltung am Dienstag (siehe „Transparenz ist der Schutz“) waren nicht einmal die Hälfte im üblichen Studierendenalter. Soll man daraus schließen, dass sich die Studenten schon mit der bloßen Absichtserklärung zufriedengeben? Ist der Zweck der Klausel, „die Studenten zu beruhigen“, wie deren Podiumssprecher Lukas Kurz eingangs vermutete – und damit auch schon gelungen?
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Der Mangel an Interesse ist wohl eher darauf zurückzuführen, dass der Anspruch, die Forschung möge „friedlichen Zwecken dienen“, an der Uni Tübingen bisher ziemlich problemlos eingelöst wird. Man muss schon sehr suchen, bis man einen Forscher findet, der aus dem Verteidigungsetat finanziert wird, und selbst dessen Beitrag erweist sich dann als einer mit ziviler Zielrichtung. Der Fall zeigt, dass die Wirklichkeit komplexer ist als „Richtlinien“, die manche Wächter der Zivilklausel aufstellen wollen.
Nach dem Hype des Kampfs für die Klausel macht sich Ernüchterung breit. „In Tübingen wird ja wenig militärisch geforscht“, stellte Studentensprecher Kurz fest. So wird man um das Vergnügen gebracht, etwas aufzudecken.
Zivilklausel kann in der freien Welt der Wissenschaft auch nicht heißen, dass Angehörige der Bundeswehr die Uni nicht betreten dürfen (eine Forderung aus dem Publikum). Oder dass sich die Lehre, wie es der Friedens- und Konfliktforscher Thomas Nielebock als Moderator formulierte, sich nicht mehr „mit dem Bösen als Betrachtungsgegenstand“ befassen dürfte. Sollen angehende Ethnologen nicht erfahren, dass ihre Erkenntnisse über fremde Völker von militärischem Nutzen sein können? Sollen Rhetoriker, Medien- oder Sprachwissenschaftler sich nicht damit auseinandersetzen, wie Sprache zum Manipulations- und Propagandamittel wird?
Gerade weil die Ergebnisse der Forschung und Lehre, die an der Tübinger Uni betrieben wird, ihre mögliche militärische Anwendung in der Regel erst erleben, wenn sie längst aus der Uni entlassen sind, ist es wichtig, die Zivilklausel als Instrument der Sensibilisierung im Bewusstsein zu halten. Das Thema an Richtlinien-Kommissionen zu delegieren nützt dafür wenig.
Kritische und selbstbewusste Studierende sind die beste „Umsetzung“ der Zivilklausel. Man muss sie auch nicht vor „gefährlichen Begegnungen“ schützen. „Herrn Ischinger“, sagte der Podiums-Student, „würde ich selbst einladen. Weil Studenten nicht dumm sind. Sie können Fragen stellen.“Ulrike Pfeil