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Blick in die Welt

Berichte mit Privatfotos von Promis zulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit zwei Urteilen vom Grundsatz her die Rechte der Medien gestärkt. Die Straßburger Richter wiesen gestern eine Beschwerde von Prinzessin Caroline von Hannover (55) über den Schutz ihrer Privatsphäre ab.

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DPA
Artikelbild: Berichte mit Privatfotos von Promis zulässig Prinzessin Caroline hat in ihrem Streit mit der deutschen Regen- bogenpresse eine Niederlage erlitten.

Straßburg In einem zweiten Urteil hat der EGMR einer Klage des Axel Springer Verlages über Verletzung der Meinungsfreiheit stattgegeben. Deutschland muss dem Verlag mehr als 17000 Euro Schadenersatz zahlen. Es ging dabei um Artikel in der "Bild"-Zeitung 2004 über die Festnahme eines TV-Kommissars wegen Drogenbesitzes. Gegen diese Urteile ist keine Berufung möglich.

Der Fall von Caroline von Hannover betraf die Veröffentlichung von Urlaubsfotos im Jahr 2002, auf denen sie und ihr Mann Ernst August von Hannover (57) in einem Wintersportort zu sehen waren. In dem Text dazu wurde über eine Erkrankung ihres Vaters, des Fürsten Rainier von Monaco berichtet.

Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Privatlebens sorgfältig abgewogen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Dass die deutschen Gerichte die Erkrankung des Fürsten Rainier als zeitgeschichtliches Ereignis eingestuft hatten, schien nicht unangemessen", schrieb das Gericht. Demnach habe Deutschland Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Achtung des Privat- und Familienlebens nicht verletzt.

08.02.2012 - 08:30 Uhr

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