Gegen Ex-Regierungschef Stefan Mappus wird wegen des ENBW-Deals nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaft kann diese Entscheidung revidieren - falls im Untersuchungsausschuss neue Fakten bekannt werden.
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ANDREAS BÖHME
Der lange Schatten des ENBW-Aktienkaufs: Im Dezember 2010 gab Stefan Mappus die Übernahme des Energiekonzerns bekannt, seitdem wird heftig diskutiert. Strafrechtlich relevant war der Deal laut Staatsanwaltschaft nicht. Foto: dpa
Stuttgart Nachdem der Staatsgerichtshof im vergangenen Herbst den ENBW-Deal der schwarz-gelben Landesregierung für verfassungswidrig erklärt hatte, gingen bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft insgesamt neun Anzeigen gegen Ministerpräsident Stefan Mappus und Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) ein. Tenor: Gegen die beiden bestehe der Verdacht der Untreue. Seit gestern steht fest: Die Staatsanwaltschaft wird diese Anzeigen nicht weiterverfolgen. Weder das Urteil des Staatsgerichtshofs noch die bislang bekannten Umstände rechtfertigten ein Ermittlungsverfahren.
Wie die Staatsanwaltschaft gestern erklärte, wurde nicht der Ankauf selbst geprüft, sondern das Versprechen des Landes, für die Kredite, mit denen der 4,5 Milliarden Euro teure Kauf abgedeckt war, zu haften. Der Tatbestand der Untreue erfordere eine gravierende Pflichtverletzung, bei der allein der Zeitpunkt der Handlung zählt. Soll heißen: Sollte sich das wirtschaftliche Wagnis des Kaufs später als unprofitabel herausstellen, rechtfertige dies nicht den Vorwurf der Untreue.
Durch das Versprechen, für die Kredite zu garantieren, sei kein Vermögensschaden entstanden, das Land wurde bislang nicht in Haftung genommen. Und selbst wenn dies tatsächlich später passieren sollte, so würde das mit der Staatsgarantie verfolgte politische Ziel, den Energiekonzern dauerhaft als Unternehmen des Landes zu erhalten, auch dann nicht den Vorwurf der Untreue rechtfertigen. Das Urteil des Staatsgerichtshofs, nachdem sich Mappus und Stächele verfassungswidrig verhalten haben, weil sie das Parlament nicht einbezogen hatten, liefere ebenfalls keine Basis für die Vorwürfe.
Staatsanwältin Claudia Krauth erinnerte daran, dass ein Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre - denn der Aktienkauf sei nachträglich vom Landtag abgesegnet worden. Es fehlten auch Anhaltspunkte dafür, dass Mappus und Stächele auch nur die Möglichkeit eines Vermögensverlustes gebilligt hätten. Bleibt der Wille nach Profilierung vor der Wahl - auch dies habe man geprüft. Solche Beweggründe seien in der Politik nicht selten und kein Indiz, dass Mappus sich habe bereichern wollen.
Wenn aber die Voraussetzungen nicht vorliegen, könne auch kein Ermittlungsverfahren eröffnet werden, selbst beim berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an Aufklärung. Diese Arbeit leiste ja nun zunächst der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der die Vorgänge politisch analysiert und bewertet. Sollten dort wesentliche neue Umstände festgestellt werden, so Krauth, werde man erneut prüfen, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.