Ein Zimmermann aus einer kleinen Gemeinde bei Hechingen steht seit Mittwoch wegen Vorwurfs der Vergewaltigung vorm Hechinger Amtsgericht. Gardemädchen halfen bei der Spurensicherung.
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Hechingen. Die Mitglieder der Fasnetsgarde waren am Mittwoch fast vollzählig im Hechinger Amtsgericht versammelt. Fünf der jungen Frauen waren als Zeuginnen vorgeladen, die Übrigen leisteten der Nebenklägerin und Zeugin, einer Dekorateurin aus dem Ort, von den Zuhörerplätzen aus mentalen Beistand. Die 22-Jährige beschuldigte einen 27-jährigen Zimmermann, ebenfalls aus der Gemeinde, dass er sie in einer Fasnetsnacht im März vergangenen Jahres vergewaltigt habe.
Oberstaatsanwalt Karl Heinz Beiter sprach von erniedrigenden beischlafähnlichen Handlungen, die der Zimmermann an der jungen Frau vorgenommen habe. Er soll sie unter dem Vorwand eines Gesprächs über eine gemeinsame Bekannte vom Festzelt weggelockt haben. Vor einem Garagentor soll er gegen ihren Willen mit seinen Fingern in sie eingedrungen sein und ihr dabei blutende Verletzungen zugefügt haben. Die Vernehmung der 22-Jährigen, die nach Aussage ihrer Ballettfreundinnen noch immer an Albträumen leidet, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Angeklagte hatte bei seiner ersten Vernehmung zunächst jede eigene Beteiligung abgestritten. Danach gab er an, die Nebenklägerin sei bisexuell und habe ihm in alkoholisiertem Zustand die Praktiken lesbischer Liebe demonstrieren wollen. Sie habe mit ihrer eigenen Hand seine Finger geführt, äußerte er. Er sei ganz perplex gewesen und habe gar nicht gewusst, wie ihm geschehe.
Noch in derselben Nacht wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Grund war die beherzte Reaktion der Gardemädchen. Nachdem sie ihrer verstörten Ballettkameradin „nach und nach“ – wie die Zeuginnen übereinstimmend erzählten – einen Bericht über das Geschehene entlockt hatten, machte eine von ihnen, eine Studentin der Sonderpädagogik, kurzerhand in der Damentoilette einer örtlichen Gaststätte mit ihrem Handy Fotos von der blutverschmierten Wäsche, den Genitalverletzungen und den Striemen an den Oberschenkeln der Freundin. Erst durch die Fotos habe jene begriffen, was ihr gerade passiert sei und einen Heulkrampf bekommen, erzählte sie dem Gericht.
Ein anderes Gardemitglied hatte inzwischen im nächtlichen Fasnetsgetümmel einen bei der Polizei angestellten Bekannten ausfindig gemacht. Gemeinsam mit ihm überredeten sie die widerstrebende 22-Jährige, trotz ihrer Scham eine Anzeige zu machen. „An dir ist ein Verbrechen passiert“, formulierte eine der Zeuginnen. Die damals gemachten Handy-Bilder hatte sie in ihrer Hosentasche mitgebracht und präsentierte sie dem verblüfften Gericht.
Richter Ernst Wührl versuchte in seiner ausführlichen Befragung zu klären, ob und wie die sexuellen Handlungen technisch bewerkstelligt werden konnten, ob und wie viel Alkohol im Spiel war – die noch in derselben Nacht gemachte Blutprobe des Angeklagten ergab 1,3 Promille – und ob beim ihm auch sonst schon sexuelle Übergriffigkeit beobachtet worden sei. Bei der Fasnet habe der „sehr von sich eingenommene“ Zimmermann immer mal wieder Mädchen begrapscht oder sie unter dem kurzen rotweißen Uniformröckchen in den Po gezwickt, wussten die Zeuginnen. Wenn kein Widerspruch kam, so ein 24-jähriges Gardemitglied, habe er „schon öfter mal seine Hand da gehabt, wo sie nicht hingehört“.
Sein Freund komme gut an bei den Frauen, ergänzte ein 29-jähriger Zimmermanns- und Zunftkollege aus dem Ort. Dass man den Frauen bei der Fasnet „auch mal über den Arsch fahre“, fand er ganz normal.
Die Verhandlung wird am 25. Januar um 8.30 fortgesetzt.sum
Info: Richter Ernst Wührl, Oberstaatsanwalt Karl Heinz Beiter, Rechtsanwalt Michael Sting, Vertreterin der Nebenklage: Jutta Rager.